Allen Jugendlichen unter 14 Jahren wird der Einlass untersagt, sofern sie nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind.
Der Konsum alkoholischer Getränke ist Jugendlichen unter 16 Jahren strengstens untersagt.
Bei Einlass findet aus Sicherheitsgründen eine Kontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Untersagt sind:
Der Veranstalter ist berechtigt, für den Fall wo genannte Gegenstände nicht an der Einlasskontrolle abgeben werden, der betroffenen Person den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern.
Kameras sowie jede Art von Audio-und Video Aufzeichnungsgeräten, sind in der Konzerthalle strengstens verboten.
In den Veranstaltungsräumen der Kulturfabrik besteht ein allgemeines Rauchverbot (Gesetz vom 11. August 2006).